Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB von Edu-Seasons Sprachreisen hier für Sie zum Download im neuen Fenster 2022 Allgemeine Geschaeftsbedingungen_Edu_Seasons_Sprachreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Edu-Seasons Sprachreisen 2022

 

  1. Allgemeines

Die hier dargelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen behandeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Programmvermittler Edu-Seasons Sprachreisen nachfolgend genannt „Edu-Seasons“ (www.edu-seasons.com), dem Leistungserbringer nachfolgend genannt „Partnerorganisation“ und dem Leistungsempfänger nachfolgend genannt „Programmteilnehmer“.

 

  1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung für ein Bildungsprogramm wird seitens des Programmteilnehmers über das Anmeldeformular auf der Webseite von Edu-Seasons bekannt gegeben. Es entstehen dadurch noch keine Vertragsbeziehungen zwischen Edu-Seasons und dem Programmteilnehmer. Die Anmeldung wird dann von Edu-Seasons auf das Anmeldeformular der jeweiligen Partnerorganisation übertragen. Der Programmteilnehmer gibt mit der elektronischen Übermittlung des Anmeldeformulars das Einverständnis zum Abschluss des Programmvertrages.

Der Programmvertrag zwischen Programmteilnehmer und Programmvermittler gilt als abgeschlossen, wenn der Programmteilnehmer eine Buchungsbestätigung bzw. Rechnung vom Programmvermittler erhält.

 

  1. Preise

Es gelten die Preise gemäß der Preiskonditionen der jeweiligen Partnerorganisationen im Aus-land. Der Programmvermittler garantiert die in der Programmrechnung genannten Preise und verzichtet auf eine gesetzlich mögliche Preiserhöhung nach Vertragsabschluss.

 

  1. Bezahlung und Sicherung des Reisepreises

Nach Erhalt der Programmrechnung seitens des Programmvermittlers einschließlich des ausgestellten Sicherungsscheines sind 250€ als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Im Gegenzug übermittelt der Programmvermittler elektronisch die Reiseunterlagen. Der Reisepreis kann per Banküberweisung bezahlt werden. Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies den Programmvermittler nach einer Mahnung mit Fristsetzung zum Rücktritt vom Reisevertrag und Schadensersatz in Höhe der pauschalen Rücktrittskosten nach Ziffer 6 dieser AGB’s.

Bei den Langzeitprogrammen Familiensabbatical, Studium und Gap Year weltweit gelten individuelle Zahlungsbedingungen, die sich nach dem Programmpreis und den Zahlungsbedingungen des Bildungspartners im Ausland richten und Bestandteil der Programmrechnung sind. Die Zahlungsbedingungen des Bildungspartners im Ausland (Refund Policy) werden mit der Edu-Seasons Programmrechnung zur Verfügung gestellt.

Für den Fall der Insolvenz hat der Programmvermittler entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sichergestellt, daß der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit Reiseleistungen ausfallen. Der Reisende hat bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegenüber der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Den Sicherungsschein erhält jeder Programmteilnehmer zusammen mit der Programmrechnung.

 

  1. Reiseunterlagen

Gemäß der geltenden Geschäftsbedingungen der Partnerorganisation werden die Reiseunterlagen von der Partnerorganisation ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise bereitgestellt. Diese enthalten die Adresse der Sprachschule und der Unterkunft. Auch der Name des Praktikumsunternehmens wird spätestens 2 Wochen vor Abreise von der Partnerorganisation bekannt gegeben. Edu-Seasons leitet die bereitgestellten Reiseunterlagen an den Programmteilnehmer weiter.  Sofern eine Gastfamilie gebucht wurde, kann es sein, dass sich die Gastfamilie durch einen Notfall kurzfristig ändert und bis zu 2 Tage vor der Abreise des Programmteilnehmers von der Partnerorganisation bekannt gegeben wird. 

 

  1. Umbuchung und Stornierung

Der Programmteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich per Post oder Email von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist dabei das Datum des Eingangs der Stornierung bei Edu-Seasons. Folgende pauschale Stornokosten pro Person vom Gesamtreisepreis werden von Edu-Seasons berechnet:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:                20%

Ab 29.- 22. Tag vor Reisebeginn:                 30%

Ab 21.- 15. Tag vor Reisebeginn:                 40%

Ab 14.- 10. Tag vor Reisebeginn:                 55%

Ab 9.- 7. Tag vor Reisebeginn:                     75%

Ab 6.- 3. Tag vor Reisebeginn:                     80%

Ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt: 95%

Edu-Seasons empfiehlt eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung beim Versicherungspartner Hanse Merkur, die diese Stornokosten im Rahmen der Versicherungs-bedingungen übernimmt.

Werden auf Ihren Wunsch bis zum 40. Tag vor Reisebeginn Umbuchungen vorgenommen, berechnet Edu-Seasons 50€ Umbuchungsgebühr pro Person bzw. die tatsächlich entstandenen Mehrkosten der Partnerorganisation.

Wird die Reise infolge eines Umstandes (z.B.Krankheit) durch den Programmteilnehmer abgebrochen, so bemühen sich Programmvermittler und Partnerorganisation um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen im Sinne des Programmteilnehmers.

Im Falle einer Stornierung oder eines Abbruches eines Langzeitprogrammes wie dem Familiensabbatical, Studium oder Gap Year weltweit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Refund Policy) des Bildungspartners im Ausland, die Ihnen mit der Rechnung zugesandt werden. Rückerstattungen seitens Edu-Seasons Sprachreisen entsprechen denen des Bildungspartners im Ausland. Zusätzlich wird von Edu-Seasons Sprachreisen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 500€ einbehalten, sollte das Programm nicht angetreten werden können.

 

  1. Unterkunft

Die Unterkunft wird ausschließlich von der Partnerorganisation organisiert und liegt in deren Verantwortungsbereich. Die Partnerorganisation besucht die Gastfamilien und andere Unterkünfte regelmässig und bemüht sich jederzeit, geeignete Unterkünfte für die Programmteilnehmer zu finden. Reklamationen bezüglich der Unterkunft sind unverzüglich nach Auftreten vor Ort vom Programmteilnehmer an die Partnerorganisation zu melden. Ausserdem ist der Programmvermittler verpflichtet, im Sinne des Programmteilnehmers zu einer Lösung des bestehenden Problems beizutragen.

 

  1. Versicherung

Es liegt in der Verantwortung jedes Programmteilnehmers, erforderliche Versicherungen abzuschließen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

 

  1. Haftung

Edu-Seasons haftet für die sorgfältige Ausführung der Beratungs-und Vermittlungstätigkeit bezüglich aller angebotenen Programme gemäß der ihr vorliegenden Informationen der Partnerorganisation, jedoch nicht für die Richtigkeit des Inhaltes der Bildungsprogramme und Sprachreisen sowie für die Unterkunft vor Ort.

 

  1. Mängel und Abhilfe

Weisen die Reiseleistungen aus Sicht des Programmteilnehmers Mängel auf, so wendet er sich bitte unverzüglich an die in den Reiseunterlagen bekannt gegebene Partnerorganisation vor Ort, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, so kann dies für den Programmteilnehmer zur Folge haben, daß er für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Programmteilnehmer gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn er Edu-Seasons eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt hat, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von Edu-Seasons verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihm gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort muß der Programmteilnehmer binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei Edu-Seasons in Berlin schriftlich per Post oder Email geltend machen.

 

  1. Feiertage

Es ist zu beachten, dass laut der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partnerorganisation, an Feiertagen teilweise kein Unterricht durchgeführt wird. Dieser Unterricht wird nicht nachgeholt oder zurückerstattet. Der Programmvermittler muss den Programmteilnehmer darüber informieren.

 

  1. Einreise/ Visum / Gesundheitsbestimmungen

Jeder Reiseteilnehmer ist für die rechtzeitige Beschaffung von Reisepass bzw. Visum, sowie der Einhaltung von Impf-bzw. anderen Einreisebestimmungen selbst verantwortlich. Edu-Seasons informiert Sie nach dem Eingang der Buchungsbestätigung über alle erforderlichen Einreise-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, haftet jedoch nicht für deren Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich ergänzend über tagesaktuelle Reisewarnungen beim Auswärtigen Amt oder den jeweiligen Botschaften.

 

  1. Datenschutz

Der Programmteilnehmer autorisiert Edu-Seasons mit einer Anfrage oder Anmeldung persönliche Daten an die Partnerorganisation weiterzuleiten. Edu-Seasons behandelt diese personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe der Daten ohne die ausdrückliche Einwilligung des Programmteilnehmers erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Programmvertrages.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vermittlungsauftrag zwischen Ihnen als Programmteilnehmer und Edu-Seasons unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

 

Aktualisiert 2022

Edu-Seasons Sprachreisen