Viele gute Gründe für ausreichend Versicherungsschutz

Ihre wichtigsten Fragen zu den Edu-Seasons Reiseversicherungen wie Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung oder Reiserücktrittskostenversicherung werden hier beantwortet. Themen wie die unerwartet schwere Erkrankungen, die Pflegesituation von Angehörigen, chronische Erkrankungen, der Versicherungsschutz innerhalb der EU, Zusatzversicherungen bei Auslandspraktika, Fristen für den Versicherungsabschluss werden nachfolgend für Sie dargestellt. Die Reiseversicherungen können Sie unter den nachfolgenden Buchungslinks direkt abschließen. Wir erhalten darüber automatisch eine Information, um Sie ggf. in Versicherungsfragen oder bei Versicherungsfällen unterstützen zu können.

Die folgenden Informationen zum Thema Reiseschutz enthalten Auszüge der versicherten Leistungen. Die genauen Leistungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter HanseMerkur Reiseversicherung: Versicherungsbedingungen herunterladen (hmrv.de)

Edu-Seasons Reiseversicherungen Buchungslinks

Welche Versicherungen bietet Edu-Seasons Sprachreisen an ?
Edu-Seasons Sprachreisen kooperiert mit der Hanse Merkur, mit mehr als 2000 Mitarbeitern eine der größten mittelständischer Personenversicherer und die einzige selbständige und konzernunabhängige Versicherungsgruppe am Finanzplatz Hamburg die bundesweit agiert. Zurück gehen die Wurzeln der Hanse Merkur bis ins Jahr 1875. Heute gibt es top moderne Tools wie die Buchungslinks für die nachfolgenden Versicherungsangebote.

https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=90&subBaId=2&adnr=4324398&locale=de_DE&wt=POPUP

Krankenversicherung – 365 Tage (bis zu 1 Jahr)

https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=89&adnr=4324398&locale=de_DE&wt=POPUP

Jahresreiseversicherung immer bis 31.12. des laufenden Jahres – Krankenversicherung Alleinreisende und Familien für unbegrenzt viele Reisen immer bis zum Ende eines Jahres, pro Urlaubsreise max. 56 Tage und pro Geschäftsreise max. 10 Tage. Jahresreiseversicherungen verlängern sich automatisch oder müssen 3 Monate vor Jahresende gekündigt werden.)

https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=75&adnr=4324398&locale=de_DE&wt=POPUP

Krankenversicherung – 60 Monate (bis zu 5 Jahre)

https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=110&adnr=4324398&locale=de_DE

Reiserücktrittsversicherung + Selbstbehaltsübernahme und Reiseabbruch (für die ersten 8 Reisetage)
(Flüge, Fährfahrten oder Ferienwohnungen können in dem zu versichernden Programmpreis inkludiert sein. Eine Sprachreise wird je nach Anreisemedium das überwiegt als Flugreise, Schiffsreise etc. betrachtet)

https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=176&adnr=4324398&locale=de_DE&wt=POPUP

Krankenversicherung – Young Travel Outgoing bis zum Alter von 34 Jahren

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie zu einem der Angebote weiterführende Fragen haben.

[email protected] oder einfach unser ANFRAGE Formular nutzen.

Fristen für den Abschluss von Versicherungen

Bis wann ist die Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) und ein umfangreicher Auslandsschutz (inklusive Auslandskrankenversicherung) abzuschließen ?

Die RRV muß bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Der Auslandsschutz ist bis spätestens einen Tag vor Reiseantritt abzuschließen. Am besten empfiehlt sich, diese Versicherungen mit der Programmbuchung abzuschließen. HIER geht es zum Edu-Seasons Anmeldeformular.

Bei einer Auslandskrankenversicherung muss der komplette Reisezeitraum durch eine Versicherung abgedeckt sein. Die 42 Tage aus einer jährlichen Auslandskrankenversicherung dürfen dabei nicht angerechnet werden.

Komplett Auslandsschutz inkl. Auslandskrankenversicherung

Welche Versicherungsleistungen bekomme ich mit einem kompletten Auslandsschutz ?

  • Auslandskrankenversicherung: Innerhalb der EU: Über die gesetzliche Krankenversicherung besteht im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens im Krankheitsfall innerhalb der EU Schutz. ABER es werden nicht alle Kosten übernommen, insbesondere der medizische Rücktransport. » Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten infolge von Krankheit und Unfall.
  • Reise-Unfallversicherung: Bei Abschluss wird ein einmaliger Betrag (Invaliditätsleistung) gezahlt, wenn durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen entstehen (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen).
  • Reise-Haftpflichtversicherung:schützt während der Reise gegen die Schäden, für die der Versicherte verantwortlich ist und anderen daher Ersatz leisten muss. Die Versicherung reguliert nicht nur den Schaden, sondern prüft auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche werden abgewehrt.
  • Notfallversicherung enthält Leistungen wie Unterstützung bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten oder bei Strafverfolgung. Konkrete Details finden Sie in den AVB.
  • Reisegepäck-Versicherung: deckt den Verlust oder Schäden an eingechecktem Reisegepäck sowie durch Diebstahl, Feuer oder Elementarereignisse entstandene Verluste von oder Schäden am Gepäck.

Wie wird ein Auslandsschutz berechnet, und wie lange ist er gültig ?
Der Auslandsschutz wird tageweise berechnet, ist ein einmaliger Versicherungsschutz für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes und maximal 24 Monate gültig.

FAQ Reiserücktrittskostenversicherung

Wie wird eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) berechnet, und wie lange ist sie gültig ?
Die RRV richtet sich nach der Höhe des Reisepreises und ist ab Abschluss der Versicherung bis vor Antritt der Reise gültig.

Gibt es einen Selbstbehalt, d.h. behält die Versicherung einen Teil des Reisebetrages ein ?
Wird der versicherte Schadenfall durch das versicherte Ereignis “unerwartet schwere Erkrankung” mit ambulanter Behandlung ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt, sofern nichts anderes vereinbart, 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt, sofern aufgrund der unerwartet schweren Erkrankung eine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich wurde. Wenn der Reisende oder die Risikoperson mindestens einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus verbringt, wird 100% der bis dahin entstandenen Reisekosten erstattet.

Kann man mit der Hanse Merkur RRV auch Flüge versichern ?
Alle Reisekosten, auch Flüge, können zusammen mit der Sprachreise versichert werden. Wichtig ist die genaue Angabe des gesamten Reisepreises, der versichert werden soll und die Rechnungsbelege über die Reiseleistungen vorlegen zu können.

Im Schadenfall kontaktieren Sie bitte sofort den Versicherer:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49(0) 40-55557877
E-Mail: [email protected]

Im Notfall

Sollte im Ausland ein Notfall entstehen, an wen kann ich mich wenden und gilt dies auch für meine Angehörigen zuhause ? Bekomme ich immer Hilfe in meiner/unserer Muttersprache ?

Die Hanse Merkur steht Ihnen in mehreren Sprachen 24 Stunden und 7 Tage in der Woche zur Verfügung. Die Mitarbeiter helfen gerne in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache weiter. Im Notfall kann auch ein Übersetzer hinzugezogen werden.

Die Notfallkontaktdaten entnehmen Sie Ihrer Versicherungsbestätigung, deren Oberteil als Karte dient und leicht in die Brieftasche passt.

Vorerkrankungen

Welche Leistungen schließen die Versicherungsbedingungen bei Vorerkrankungen ein, eine wichtiges Thema gerade für Eltern bei Familiensabbatical und bei 50+ Sprachreisen.

Sie haben keinen Versicherungsschutz durch die Reisekrankenversicherung bei Behandlungen, von denen die versicherte Person bei Reiseantritt und / oder Versicherungsbeginn wusste, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehe- oder Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades der versicherten Person unternommen wurde.

Der Ausschluss definiert, dass unerwartete Verschlechterungen versichert sind. Bei einer Vorerkrankung benötigen Sie deshalb vor Ausreise eine Bescheinigung des Arztes, dass keine Behandlung aufgrund der Vorerkrankung während der Reise zu erwarten sind, eine sogenannte Unbedenklichkeitserklärung.

In der Reiserücktritts-Versicherung ist das Thema Vorerkrankungen anders definiert. Hier unterscheiden wir folgende Fälle:

  • Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
  • Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung (z. B. Grippe), wenn inden letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.
  • Fall 3: Sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss für eine bestehende Erkrankung (z. B. Diabetes) keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.
  • Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung.

Pflegebedürftige Angehörige

Ein Mitglied meiner Familie ist pflegebedürftig und der Gesundheitszustand kann sich jederzeit verändern, so daß ich meine Sprachreise verschieben/stornieren muß. Greift die RRV in diesem Falle ?
Sie sind mit der RRV abgesichert, wenn eine unerwartet schwere Veränderung des Gesundheitszustandes der versicherten Person oder Risikopersonen eintritt. In Absprache mit dem begleitenden Arzt in Deutschland, muß der Arzt bescheinigen, daß eine unvorhersehbare Notfallsituation eingetreten ist, die dem Schadenbüro vorzugelegen ist.

Die Versicherung betitelt dies als „Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikopersonen“ im Falle einer unerwartet schweren Erkrankung. Die Definition der Risikopersonen lt. Versicherung:

Als Risikopersonen bezeichnen wir:

1.2.1 Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben

sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen

oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam

eine Reise buchen.

1.2.2 Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer/Ihres

 Ehepartnerin/-partners oder

 Lebenspartnerin/-partners oder

 Lebensgefährtin/-gefährten.

1.2.3 Diejenigen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen

Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.

1.2.4 Begleitpersonen bei Gruppenreisen, wenn separat vereinbart.

Als Angehörige zählen:

 Ehepartnerin/-partner, Lebenspartnerin/-partner, Lebensgefährtin/- gefährte

 Großeltern und Enkel

 Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern

 Geschwister

 Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder

 Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin,

Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel

 Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten

 Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Reisen innerhalb der EU

Warum sollte man auch bei Reisen innerhalb der EU einen Auslandsschutz inklusive Auslandskrankenversicherung abschließen ?
(1) Die Gesundheitssysteme innnerhalb der EU-Länder sind unterschiedlich. Die Krankenkassen rechnen medizinische Leistungen, die im Ausland erbracht worden sind, immer zu den Inlandskosten ab. Sollte also zum Beispiel einen ärztliche Leistung in Frankreich 50 € kosten, dann könnte in Deutschland diese Leistung mit nur 20 € veranschlagt werden, und Sie würden nur die Hälfte der tatsächlich entstandenen Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen. (2) Kosten für Rücktransporte ins Heimatland wie zum Beispiel bei Skiunfällen, werden von der einheimischen Krankenkasse nicht übernommen. Weitere Information zur Europäische Krankenversicherungskarte, EHIC, finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de

Versicherungen bei Kreditkarten

Ich habe bereits eine Auslandskrankenversicherung bzw. eine Versicherung, die Teil eines Kreditkartenvertrages ist. Was muß ich beachten ?

Bitte prüfen Sie, ob im Falle eines Langzeitaufenthaltes im Ausland, Ihre Auslandskrankenversicherung länger als 42 Tage gültig ist, und ob die Versicherung für den gesamten Aufenthalt im Ausland besteht und die Deckung ausreichend ist. Bitte prüfen Sie auch die Deckungssummen der Versicherungsleistungen, insbesondere die zahnärztlichen Leistungen. Wenn Sie nicht für den gesamten Aufenthalt abgesichert sind und die Deckung sich als unzureichend erweist, ist Versicherungsschutz vor Ausreise und für den gesamten Auslandsaufenthalt abzuschließen.

Nutzen Sie gerne auch die folgende Checkliste der Hanse Merkur, mit der Sie ermitteln können, ob Sie ausreichend Versicherungsschutz haben. LINK öffnet sich in neuem Fenster: Kennen Sie Ihren Reiseschutz der Kreditkarte ?

Versicherungen für Auslandspraktika

Welche Versicherungen braucht man zusätzlich für Auslandspraktika ?
Besonders empfehlenswert ist hier der  umfangreiche Auslandsschutz mit einer Haftpflichtversicherung über 2.5 Mio. Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.

AnfrageAnmeldung